Am 19. November 2013 meldete sich die Beschwerdeführerin zum Bezug einer Hilflosenentschädigung der AHV an (vgl. IV-Akte 2, S. 1 ff.). In der Folge traf die IV-Stelle zu Handen der Ausgleichskasse entsprechende Abklärungen. Namentlich wurde eine Abklärung vor Ort vorgenommen (vgl. den Bericht vom 28. November 2013; IV-Akte 5). Mit Verfügung vom 6. Dezember 2013 hob die Ausgleichskasse die der Beschwerdeführerin bislang gewährte Hilflosenentschädigung leichten Grades auf (vgl. IV-Akte 6). Hiergegen erhob die Beschwerdeführerin am 24. Dezember 2013 Einsprache (vgl. IV-Akte 8, S. 2 f.).