Am 26. August 1994 wurde eine entsprechende Abklärung zu Hause bei der Beschwerdeführerin durchgeführt (vgl. IV-Akte 1, S. 12 ff.). Mit Verfügung der IV-Stelle Basel-Stadt vom 15. März 1995 wurde der Beschwerdeführerin schliesslich ab Oktober 1994 eine Hilflosenentschädigung leichten Grades gewährt. Die Abklärungen hätten ergeben, dass sie seit dem 7. Oktober 1993 in zwei von insgesamt sechs der massgebenden Lebensverrichtungen auf die Hilfe Dritter angewiesen sei (vgl. IV-Akte 1, S. 7 f.). b) Am 19. November 2013 meldete sich die Beschwerdeführerin zum Bezug einer Hilflosenentschädigung der AHV an (vgl. IV-Akte 2, S. 1 ff.).