I. a) A____ (Beschwerdeführerin), geboren am [...] 1935, bezog ab Juni 1991 eine ganze Rente der Eidgenössischen Invalidenversicherung (vgl. insb. die Verfügung vom 15. Juli 1993; IV-Akte 1, S. 38 f.). Am 7. Oktober 1993 erlitt sie einen Autounfall, bei welchem sie sich ein Schleudertrauma der HWS zuzog (vgl. u.a. IV-Akte 1, S. 137 f.). In der Folge meldete sich die Beschwerdeführerin zum Bezug einer Hilflosenentschädigung der IV an. Am 26. August 1994 wurde eine entsprechende Abklärung zu Hause bei der Beschwerdeführerin durchgeführt (vgl. IV-Akte 1, S. 12 ff.).