Ein Kostenerlasshonorar von Fr. 2‘650.00 (inkl. Auslagen) zuzüglich Mehrwertsteuer (7,7%) erscheint daher als angemessen. Demgemäss erkennt das Sozialversicherungsgericht: ://: Die Beschwerde wird abgewiesen. Das Verfahren ist kostenlos. Die ausserordentlichen Kosten werden wettgeschlagen. Dem Vertreter des Beschwerdeführers, Rechtsanwalt Dr. B____, wird ein Anwaltshonorar von Fr. 2‘650.00 (inklusive Auslagen) zuzüglich Mehrwertsteuer von Fr. 204.05 (7.7 %) aus der Gerichtskasse zugesprochen. Sozialversicherungsgericht BASEL-STADT Die Präsidentin Die Gerichtsschreiberin lic. iur. K. Zehnder Dr. B. Gruber Rechtsmittelbelehrung