7.9. Einerseits ist zu berücksichtigen, dass sich in den Akten keine Hinweise finden, dass die Ausgleichskasse irgendwelche Abklärungen getätigt hätte, um sich ein Bild über die Lage der Firma zu machen. Indem sie sich einzig auf das Telefonat mit dem Beschwerdeführer stützte, erhöhte sie das Risiko, eines Teils ihrer Forderung verlustig zu gehen. Andererseits ist auf Seite des Beschwerdeführers zu gewichten, dass er keine Sanierungsbemühungen in die Wege geleitet hat.