Dieser Umstand ergebe sich auch aus den Akten der Ausgleichskasse, denn es finde sich keine schriftliche Meldung, dass sich die voraussichtliche Lohnsumme 2013 im Vergleich zur Berechnungsgrundlage für die Festsetzung der Akontobeiträge 2013 wesentlich verändern werde. Trotzdem habe die Ausgleichskasse diese im Anschluss an das Telefongespräch aufgrund der finanziellen Situation angepasst. Mit der Anpassung sollte die GmbH finanziell entlastet werden. Dies sei der GmbH zwar entgegen gekommen, da die monatlichen finanziellen Verpflichtungen damit kleiner geworden seien.