5.3. Er hätte zusammen mit der Mitteilung vom 27. Februar 2013 über die neuen Akontobeiträge die Jahresrechnung 2012 erhalten, wonach er Fr. 48‘831.00 hätte nachzahlen müssen. Da habe sich die GmbH aufgrund ihrer finanziellen Situation ausser Stande gesehen, die neu festgesetzten monatlichen Akontobeiträge in der Höhe von Fr. 11‘119.15 sowie die offene Jahresrechnung 2012 zu bezahlen. Der Beschwerdeführer habe der Ausgleichskasse seine Situation geschildert. Im Anschluss an dieses Telefongespräch habe diese die voraussichtliche Lohnsumme für das Jahr 2013 angepasst und eine Abzahlungsvereinbarung für die offene Jahresrechnung 2012 aufgesetzt.