Zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung sei die Firma bereits seit zehn Monaten inaktiv gewesen, habe keine Mitarbeitenden mehr gehabt und ausstehende Lohnbeiträge geschuldet. Die Beschwerdegegnerin habe die letzte Jahresabrechnung für Lohnbeiträge am 10. Juni 2014 ausgestellt und habe zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung am [...]. Januar 2015 bereits gewusst, wie hoch die ausstehenden Beiträge gewesen seien. Ebenfalls habe sie gewusst, dass seit März 2014 keine Zahlungen mehr geleistet worden seien. Die Beschwerdegegnerin habe daher zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung am [...