3.8. Der Beschwerdeführer macht geltend, er habe der Beschwerdegegnerin im Telefonat vom 17. März 2014 mitgeteilt, dass seine Firma zahlungsunfähig sei und in Konkurs gehen werde. Er habe darauf hingewiesen, dass er eine neue Firma gegründet habe und sämtliche Mitarbeitenden der GmbH ab 1. März 2014 bei der neu gegründeten Firma angestellt seien. Nachdem er diese Mitteilung auch dem Mitgliederregister der Ausgleichskasse gemacht habe, sei die GmbH bei der Beschwerdegegnerin auf null gestellt worden. Das bedeutet, dass die Firma keine Mitarbeitenden mehr gehabt habe.