Am 10. August 2017 (BB 7) erliess die Ausgleichskasse eine Schadenersatzverfügung in der Höhe von Fr. 84‘852.40. Am 18. August 2017 (BB 9) hat der Beschwerdeführer dagegen Einsprache erhoben, die mit Einspracheentscheid vom 2. Januar 2018 (BB 10) abgewiesen wurde.