Mit Schreiben vom 27. Februar 2013 (BB 15) macht die Ausgleichskasse eine Nachzahlung von Fr. 49‘109.30 für Lohnbeiträge für das Jahr 2012 geltend. Gleichentags (BB 13) erhöhte die Ausgleichskasse die Akontobeiträge per März 2013 auf Fr. 11‘119.15, basierend auf einer jährlichen Lohnsumme von Fr. 1‘009‘575.00. Daraufhin wandte sich der Beschwerdeführer am 7. März 2013 telefonisch an die Ausgleichskasse (BB 7). Mit Schreiben vom 7. März 2013 (BB 13) korrigierte die Ausgleichskasse erneut die monatlichen Akontobeiträge per März 2013 und setzte diese nun auf Fr. 8‘277.00 bei einer Lohnsumme von Fr. 800‘000.00 fest.