I. Der Beschwerdeführer war als Geschäftsführer der D____ GmbH (GmbH) tätig. Er beschäftigte seine Mitarbeiter im Stundenlohn. Mit Schreiben vom 27. Dezember 2012 (Beilage Beschwerde [BB] 12) setzte die Ausgleichskasse C____ (Ausgleichskasse) die monatlichen Akontobeiträge für das Jahr 2013 auf Fr. 5‘555.00 fest bei einer jährlichen Lohnsumme von Fr. 600‘000.00. Mit Schreiben vom 27. Februar 2013 (BB 15) macht die Ausgleichskasse eine Nachzahlung von Fr. 49‘109.30 für Lohnbeiträge für das Jahr 2012 geltend.