Den Klauseln zur Termineinhaltung kann für die beitragsrechtliche Qualifikation nichts entnommen werden. 4.12. Ein Honorar wurde nicht vereinbart, sondern es wird wiederum auf den Einzelauftrag verwiesen. Vergütet werden ausschliesslich die geleisteten Arbeitszeiten, nicht die Fahrtzeiten, mit Ausnahme der im Auftrag des Auftraggebers durchgeführten Reisen. Abgerechnet werde nach dem tatsächlichen Umfang der erbrachten Leistungen, diese seien entsprechend nachzuweisen.