Im Weiteren gewährleistet der Auftragnehmer, dass seine Leistungen den vertraglichen Abmachungen entsprechen. Um die ordentliche Durchführung der Arbeiten sicherzustellen und auftretende Fragen und sonstige Angelegenheiten zu klären, bleiben die Vertragsparteien in laufender Verbindung und legen bei Bedarf Gesprächstermine fest. Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen nur die im jeweiligen Einzelauftrag vereinbarten Vergütungen, mit der auch alle dem Auftraggeber eingeräumten Rechte abgegolten sind. Vergütet werden ausschliesslich die geleisteten Arbeitszeiten, nicht die Fahrtzeiten.