Termine für die Erbringung der Dienstleistungen können im jeweiligen Einzelvertrag vereinbart werden, ansonsten sind die Termine der jeweiligen Kundenprojekte massgeblich. Ein Punkt befasst sich sodann ausführlich mit den Rechten an den Arbeitsergebnissen. Sodann ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, jeden Auftrag höchstpersönlich auszuführen, er kann auch Erfüllungsgehilfen einsetzen. Die Geheimhaltung und der Datenschutz wird geregelt. Im Weiteren gewährleistet der Auftragnehmer, dass seine Leistungen den vertraglichen Abmachungen entsprechen.