4.9. Es liegt ein undatierter „Rahmenvertrag 2014-12“ zwischen der C____ und dem Beschwerdeführer vor (BB 5). Gegenstand des Vertrages sind Beratungsleistungen für den Auftraggeber, wobei der Auftragnehmer das Recht hat, einzelne Aufträge des Auftraggebers ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Erteilung von Einzelaufträgen. Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen werden in einem Einzelvertrag festgelegt. Der Auftraggeber ist nicht weisungsbefugt. Termine für die Erbringung der Dienstleistungen können im jeweiligen Einzelvertrag vereinbart werden, ansonsten sind die Termine der jeweiligen Kundenprojekte massgeblich.