4.5. Nicht zu übersehen ist, dass der Beschwerdeführer einzig der C____ für seine geleistete Arbeit Rechnung stellt. Einsätze bzw. eine Rechnungsstellung an andere Betriebe wies er nicht nach. Damit besteht eine Abhängigkeit in Form eines Klumpenrisikos vom Hauptauftraggeber, der C____. Damit verbunden ist das Risiko, bei veränderten Verhältnissen einen Umsatzeinbruch zu erleiden. Sollte dieser eine Auftraggeber tatsächlich wegfallen, so sind grosse Zweifel angebracht, ob es dem Beschwerdeführer möglich ist, rasch und flexibel auf einen solchen Ausfall zu reagieren und neue Kunden zu akquirieren.