Nachvollziehbar - zumindest teilweise - ist auch, dass er nicht durch Werbung, wie etwa eine eigene Homepage oder Visitenkarten, nach aussen tritt, weil er eine Nischentätigkeit ausübt und bei den einschlägigen Firmen ohnehin bekannt ist. Dennoch ist zu bemerken, dass er damit nicht nach aussen sichtbar am wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt und durch diese Nichtteilnahme sein wirtschaftliches Risiko erhöht. Als Informatiker sollte es ihm möglich sein, auch andere als die von ihm angesprochenen speziellen Informatikdienstleistungen anzubieten. Diese Abgrenzungskriterien sind daher zur Qualifikation der Art der Erwerbstätigkeit wenig aussagekräftig. 4.3. Ein charakteristisches Merkmal einer