3.5. EDV-Spezialisten üben eine unselbständige Erwerbstätigkeit aus, wenn sie arbeitsorganisatorisch weisungsgebunden sind, die Einrichtungen der Auftraggebenden nutzen und persönlich zur Arbeitsleistung verpflichtet sind (WML 4108). 4. 4.1. Es sind im Folgenden die wirtschaftlichen Gegebenheiten zu analysieren.