Besonderes Gewicht kommt dabei dem Unternehmerrisiko zu. Das spezifische Unternehmerrisiko zeigt sich in bedeutenden (ausschliesslich oder doch zumindest überwiegend für berufliche Zwecke getätigten) Investitionen, massgeblichem Kapitaleinsatz, dem Aufkommen müssen für Unkosten für Personal und Miete; vor allem aber im Einstehen müssen für Verluste aus der Insolvenz von Kunden, aus Mängeln der Lieferung bzw. aus unsorgfältiger Dienstleistung oder aus Fehldispositionen (vgl. Wegleitung über den massgebenden Lohn [WML] Rz. 1014f.).