Die tatsächlich nachgewiesene Tätigkeit betreffe ausschliesslich Projektarbeit bei der H____, die der Beschwerdeführer im Namen und auf Rechnung der C____ erbracht habe. 2.4. Es ist zu untersuchen, ob die Ausgleichskasse die Tätigkeit des Beschwerdeführers zu Recht als unselbständige Tätigkeit qualifiziert hat. 3.