II. In der Beschwerde vom 22. Mai 2018 beantragt der Beschwerdeführer die Aufhebung des Einspracheentscheids der Ausgleichskasse, ihn als selbständig erwerbstätig zu qualifizieren und die entsprechenden Beiträge zu erheben. In der Beschwerdeantwort vom 27. Juni 2018 schliesst die Ausgleichskasse auf Abweisung der Beschwerde. Mit Replik vom 29. August 2018 hält der Beschwerdeführer an seinen Anträgen fest. Die Ausgleichskasse hält ihrerseits an ihren Anträgen in der Duplik vom 27. September 2018 fest.