Ein gleichlautendes Schreiben für die Beitragsperiode 2014 datiert vom 31. Oktober 2016 (BAB 1). Am 8. September 2017 (BAB 2) reichte der Beschwerdeführer Belege betreffend seine Tätigkeit für die C____ im Jahr 2015 ein. Mit Verfügung vom 27. Oktober 2017 (BAB 3) qualifizierte die Ausgleichskasse die Tätigkeit des Beschwerdeführers als unselbständige Erwerbstätigkeit. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 26. November 2017 (BAB 4) Einsprache. Nachdem der Beschwerdeführer weitere Unterlagen eingereicht hatte, wies die Ausgleichskasse die Einsprache mit Einspracheentscheid vom 13. April 2018 (Beschwerdebeilage [BB] 2) ab.