I. Der Beschwerdeführer arbeitet als Informatiker unter anderem für die C____ GmbH, Pratteln (im Folgenden: C____). Im Schreiben vom 24. September 2014 (Beschwerdeantwortbeilage [BAB] 1) teilte die Ausgleichskasse Basel-Stadt (Ausgleichskasse) dem Beschwerdeführer betreffend die Beitragsperiode 2012 mit, dass sie die einverlangten Unterlagen betreffend Nachweis der selbständigen Erwerbstätigkeit nicht erhalten hätten, er aus administrativen Gründen ihrer Kasse angeschlossen werde, er aber aufgrund der fehlenden Nachweise nicht als Selbständigerwerbender anerkannt werde. Ein gleichlautendes Schreiben für die Beitragsperiode 2014 datiert vom 31. Oktober 2016 (BAB 1).