Demgemäss erkennt das Sozialversicherungsgericht: ://: In Gutheissung der Beschwerde wird der Einspracheentscheid vom 20. Dezember 2017 aufgehoben und die Beschwerdegegnerin verpflichtet, der Beschwerdeführerin über den 1. August 2017 hinaus bis zum Abschluss der Ausbildung eine ordentliche Waisenrente auszurichten. Das Verfahren ist kostenlos. Die Beschwerdegegnerin bezahlt der Beschwerdeführerin eine Parteientschädigung in der Höhe von Fr. 2‘800.00 (inklusive Auslagen) zuzüglich Mehrwertsteuer von Fr. 215.60. Sozialversicherungsgericht BASEL-STADT Die Präsidentin Die Gerichtsschreiberin lic. iur. K. Zehnder MLaw K. Zimmermann Rechtsmittelbelehrung