5.1. Nach dem Gesagten ist die Beschwerde gutzuheissen. Der Einspracheentscheid vom 20. Dezember 2017 ist aufzuheben und die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, der Beschwerdeführerin über den 1. August 2017 hinaus bis zum Abschluss der Ausbildung eine ordentliche Waisenrente zuzusprechen. 5.2. Das Verfahren ist kostenlos.