Nach den schriftlichen Informationen der Organisation [...] ([...]) [...] besteht der Inhalt der Ausbildung aus drei Teilen: − 600 Lektionen Berufsschule (1 Tag pro Woche) sowie ca. 120 Lektionen Selbststudium (15 Tage). − 128 Lektionen überbetriebliche Kurse, wobei der Besuch fakultativ aber für das erfolgreiche Bestehen des Qualifikationsverfahrens dringend empfohlen wird. − Eigenverantwortlich einzuplanenden persönlichen Lernaufwand in unbezifferter Höhe (vgl. AB 6, S. 8). 4.5.4. Nach den insoweit unbestritten gebliebenen Feststellungen der Beschwerdeführerin besucht sie jeden Freitag die Berufsfachschule in [...