Nach Randziffer 3359 der Wegleitung wird hinsichtlich des Ausbildungsbegriffs festgehalten, das Kind müsse sich während der Ausbildung zeitlich überwiegend dem Ausbildungsziel widmen. Dies gilt nur dann als erfüllt, wenn der gesamte Ausbildungsaufwand (Lehre im Betrieb, Schulunterricht, Vorlesungen, Kurse, Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung, Selbststudium, Verfassen einer Diplomarbeit, Fernstudium etc.) mindestens 20 Stunden pro Woche beträgt. 4.5.3. Nach den schriftlichen Informationen der Organisation [...] ([...]) [...] besteht der Inhalt der Ausbildung aus drei Teilen: − 600 Lektionen Berufsschule (1 Tag pro Woche) sowie ca. 120 Lektionen Selbststudium (15 Tage).