Diesbezüglich unterscheidet sich der Ausbildungsweg der Beschwerdeführerin auch wesentlich von den im Fernsehbeitrag der Sendung „[...]“ vom 1. Mai 2018 porträtierten und von der Beschwerdegegnerin herangezogenen Fällen, in welchen Praktikantinnen und Praktikanten in Kinderbetreuungsstätten als billige Arbeitskräfte missbraucht werden und gerade keine Betreuung erfahren (vgl. https://www.srf.ch/news/schweiz/ausbeutung-in-der-kita-krippen-prakti-kantinnen-als-billige-arbeitskraefte). Vorliegend wird die Beschwerdeführerin gerade nicht als billige Arbeitskraft eingesetzt, sondern erhöht durch die ihr an die Seite gestellte Betreuungsperson den Personalaufwand im betreffenden Betrieb. 4.5.