Darüber hinaus weist die Beschwerdegegnerin darauf hin, dass sie bereits für die zuvor von der Beschwerdeführerin absolvierten Praktika eine Waisenrente ausgerichtet habe. Da von Seiten der Beschwerdeführerin scheinbar nie die Absicht bestanden habe, eine Lehre zu absolvieren, stelle sich vorliegend die Frage der Rückforderung (vgl. Protokoll, S. 5). 4.3.2. Dieser Auffassung kann vorliegend nicht gefolgt werden.