O.). Mit der nunmehr gewählten Variante könne sie den gleichen Abschluss in zwei statt drei Jahren erreichen (vgl. a.a.O.). 4.2.3. Die Ausführungen der Beschwerdeführerin sind anschaulich und überzeugend. Insbesondere ist nachvollziehbar, dass die Beschwerdeführerin, welche aktuell 23 Jahre alt und ohne abgeschlossene Berufsausbildung ist, nach bereits zwei Jahren Praktikum nicht noch ein drittes Praktikumsjahr (mit Ungewissheit auf eine anschliessende Lehrstelle) auf sich nehmen, sondern stattdessen auf dem kürzesten Weg einen Abschluss machen möchte.