In der Hauptverhandlung darauf angesprochen, weshalb die Beschwerdeführerin keine Lehre – welche unbestrittenermassen ohne weiteres als Ausbildung anzuerkennen wäre – absolviere, führte die Beschwerdeführerin aus, dass sie vorgängig bereits zwei Jahre in entsprechende Praktika investiert habe und sie sich auch um einen Lehrstellenplatz beworben, indessen keinen solchen erhalten habe (vgl. Protokoll HV, S. 3). Weiter wies die Beschwerdeführerin darauf hin, dass sie bei einer Lehre noch einmal ein einjähriges Praktikum hätte absolvieren müssen, dass sie aber nun aufgrund ihres Alters einen Abschluss machen wolle (vgl. a.a.O.).