3.6. Das Sozialversicherungsgericht Basel-Stadt hatte sich in der Vergangenheit mit dem Fall einer Praktikantin in einer Kindertagesstätte zu befassen, welche nach Abschluss des einjährigen Praktikums aus rein betriebsinternen Gründen die von ihr angestrebte Lehrstelle nicht antreten konnte und deshalb in einer anderen Kindertagesstätte ein erneutes einjähriges Praktikum absolvierte, weil letztere nur Lehrstellen an Personen vergab, die dort zuvor im gleichen Betrieb erfolgreich ein Praktikum absolviert hatten. Das Sozialversicherungsgericht hielt unter den Umständen dieses konkreten Falles auch das zweite Praktikum für faktisch geboten und sprach dem Praktikum Ausbildungscharakter zu.