Das Bundesgericht hat zwar die Tendenz der Kinderkrippen mehr Praktikanten- als Lehrstellen anzubieten und die Praktikantinnen für eine normale Arbeit einzusetzen ohne ihnen eine strukturierte Ausbildung zu gewähren, als bildungspolitisch bedenklich qualifiziert. Indessen hat es grundsätzlich nicht als Aufgabe der Sozialversicherung erachtet, dieser Tendenz auf Kosten der Versicherten entgegenzuwirken (vgl. BGE 139 V 122, 126 E. 4.3).