3.4.1. Die von Rechtsprechung und Verwaltung entwickelten Grundsätze finden ihren Niederschlag in den Wegleitungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV). Vorliegend anwendbar ist die Wegleitung über die Renten in der Eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (sog. Wegleitung/RWL, gültig ab 1.1.2003, in der vorliegend anwendbaren Fassung vom 1.1.2017, aufgeschaltet auf der Homepage des BSV, abrufbar unter https://www.bsvlive.admin.ch/ vollzug/documents/index/category:23/lang:deu, unter AHV/GrundlagenAHV/Weisungen). Verwaltungsweisungen richten sich an die Durchführungsstellen und sind für das Sozialversicherungsgericht nicht verbindlich.