II. a) Mit Beschwerde vom 30. Januar 2018 wird beim Sozialversicherungsgericht Basel-Stadt beantragt, es sei der Einspracheentscheid der Beschwerdegegnerin vom 20. Dezember 2017 aufzuheben und es sei die Beschwerdegegnerin anzuweisen, der Beschwerdeführerin über das Einstellungsdatum per 31. Juli 2017 hinaus und bis auf weiteres eine ordentliche Waisenrente zuzusprechen und auszurichten, unter o/e-Kostenfolge zu Lasten der Beschwerdegegnerin. In verfahrensrechtlicher Hinsicht wird ein Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung gestellt. b) Die Beschwerdegegnerin beantragt mit Beschwerdeantwort vom 14. März 2018 die Abweisung der Beschwerde.