] zur Fachfrau Betreuung EFZ-Kinderbetreuung. Gleichzeitig ist sie als „Lernende Fachfrau Betreuung für Kinder“ im Status einer Praktikantin im Schulhaus [...] in einem Arbeitspensum von 60 % angestellt (vgl. Bestätigung vom 8.5.2018, an HV eingereichte Beilage Nr. 2). Mit Verfügung vom 3. November 2017 lehnte die Beschwerdegegnerin einen Anspruch der Beschwerdeführerin auf eine Waisenrente ab August 2017 ab (vgl. AB 11). Eine dagegen erhobene Einsprache wies die Beschwerdegegnerin mit Einspracheentscheid vom 20. Dezember 2017 ab (vgl. Beschwerdebeilage/BB 1).