Vom 1. November 2014 bis Januar 2015 arbeitete sie als Praktikantin in einer Kindertagesstätte und vom 1. August 2015 bis zum 31. Juli 2016 als Mitarbeiterin Tagesstrukturen an der Primarschule im Schulhaus [...] (vgl. Arbeitsvertrag, Beschwerdeantwortbeilage/AB 2). Vom 1. August 2016 bis zum 31. Juli 2017 war sie als Vorpraktikantin im Schulhaus [...] im Kindergarten angestellt (vgl. Arbeitsvertrag, AB 3), wofür die Beschwerdegegnerin eine bis 31. Juli 2017 befristete Waisenrente gemäss Art. 49bis AHVV ausrichtete. Seit dem 1. August 2017 absolviert die Beschwerdeführerin eine Nachholbildung an der Berufsfachschule [...] in [...] zur Fachfrau Betreuung EFZ-Kinderbetreuung.