Die Parteien vereinbarten einen Kaufpreis von CHF 200‘000.00, basierend auf der Jahresrechnung 2010, bezahlbar Zug um Zug gegen Übertragung der Aktien. 4.1.2. Mit gleichem Datum schlossen die E____ AG und ihr Arbeitnehmer F____ eine Vereinbarung betreffend Mitarbeiteraktien als Nachtrag zum Arbeitsvertrag (BB 6) ab. Gemäss der Vereinbarung sollte der Arbeitnehmer, der seit mehreren Jahren in der Geschäftsleitung tätig war, die Nachfolge von D____ als Geschäftsleiter übernehmen und dazu gestaffelt bis zum 31. März 2014 100% der Aktien der E____ AG als Mitarbeiteraktien erwerben.