3.4. Streitig und zu prüfen ist somit die Rechtmässigkeit der Nachforderung für die AHV-/IV-/EO-/ALV-/FAK-Beiträge, Verwaltungskosten und Verzugszinsen der Beitragsjahre 2013 bis 2017 im Umfang von CHF 8‘051.70 und insbesondere, ob der übernehmende Arbeitnehmer F____ bei Übertragung der Aktien der Beschwerdeführerin ein der Beitragspflicht unterliegendes Entgelt erhalten hat. 4.