Die Übernahme eines Teils des Kaufpreises sei als massgebender Lohn des Käufers und Arbeitnehmers F____ voll beitragspflichtig. 3.3.2. Als Mitarbeiteraktien gälten Aktien der Arbeitgeberin oder ihr nahestehender Gesellschaften, die den Arbeitnehmenden aufgrund ihres Arbeitsverhältnisses in der Regel zu Vorzugsbedingungen übertragen werden. Mit der Zuteilung von gesperrten Mitarbeiteraktien werde bezweckt, den Mitarbeiter an die ausgebende Gesellschaft zu binden. Von einer Mitarbeiterbeteiligung im Sinne von Art. 7 lit. cbis AHVV könne vorliegend nicht die Rede sein.