3.3. 3.3.1. Die Beschwerdegegnerin macht geltend, dass es sich vorliegend um die Übertragung einer Einmann-Aktiengesellschaft auf einen neuen Aktionär handle, bei welcher der Kaufpreis über die Gesellschaft resp. Arbeitgeberin abgerechnet worden sei, die für den Käufer und gleichzeitigen Arbeitnehmer einen Teil des effektiven Kaufpreises übernommen und korrekterweise über die Lohnbuchhaltung abgerechnet habe. Die Übernahme eines Teils des Kaufpreises sei als massgebender Lohn des Käufers und Arbeitnehmers F____ voll beitragspflichtig.