13 AHVV zu betrachten. Der Wert von anders geartetem Naturaleinkommen sei von Fall zu Fall den Umständen entsprechend von der Ausgleichskasse zu schätzen. Unbestritten seien für zehn Jahre mit einer Verfügungssperre belegte Aktien abgegeben worden. Die Aktienzertifikate seien bei der Hinterlegungsstelle deponiert. Dass eine Sperrfrist bzw. eine Verfügungssperre den Wert eines Gutes reduziere, dürfe als gerichtsnotorisch bekannt angenommen werden. Aus diesem Grund sei eine Diskontierung des Wertes um 6% pro Sperrjahr in analoger Anwendung selbst in dem Falle zu berücksichtigen, wenn das Vorliegen einer Mitarbeiterbeteiligung verneint würde.