3.1. Bei der am 1. Oktober 2018 durchgeführten Arbeitgeberkontrolle wurden Lohndifferenzen für die Jahre 2013 – 2017 in Höhe von CHF 49‘195.00 festgestellt. Gestützt auf die entsprechenden Lohnangaben errechnete die Beschwerdegegnerin in der Verfügung vom 4. Oktober 2018 (BB 1) für die Jahre 2013 bis 2017 Beitragsausstände (inklusive Verwaltungskosten und Verzugszinsen) von insgesamt CHF 8‘051.70.