I. a) Die Beschwerdegegnerin führte am 1. Oktober 2018 bei der ihr als Arbeitgeberin angeschlossenen Beschwerdeführerin eine Arbeitgeberkontrolle über die Jahre 2013 bis 2017 durch. Dabei stellte sie fest, dass im Mai 2012 der vormalige Alleinaktionär D____ alle Unternehmensaktien an die Beschwerdeführerin (ehemals E____ AG) verkauft hatte (vgl. Aktienkaufvertrag vom 11. Mai 2012 Beschwerdebeilage [BB] 4 sowie Nachtrag zum Aktienkaufvertrag vom 7. August 2013 [BB 5]). Der Verkauf erfolgte in fünf Tranchen (jeweils 20 Aktien am 30. Juni und 30. Dezember 2012, am 30. Juni und 30. Dezember 2013 sowie am 31. März 2014).