Zudem ist aus dem Sanierungsplan ersichtlich, dass neben den offenen Sozialversicherungsbeiträgen im Umfang von Fr. 23‘000 zusätzliche offene Mehrwertsteuer-Forderungen im Umfang von Fr. 20‘000 bestanden (vgl. AB 7, S. 2). Ferner kann der Beschwerdeführer auch aus dem Umstand, dass C____ das Unternehmen verlassen hatte und er mit den eingesparten Lohnkosten die angelaufenen Schulden bis September 2014 begleichen wollte, nichts zu seinen Gunsten ableiten, reicht doch bei einem über mehrere Jahre in finanziellen Schwierigkeiten steckenden Unternehmen die Einsparung eines Mitarbeiterlohnes ohne weitere Massnahmen für eine langfristige Verbesserung der finanziellen