3.8. 3.8.1. Zwar kann aufgrund der Aktenlage und der Darlegungen des Beschwerdeführers geschlossen werden, dass er sich redlich für das Überleben des Unternehmens einsetzte. Der Umstand allein, dass die Beschwerdegegnerin vom Beschwerdeführer über die finanzielle Situation der B____ GmbH periodisch informiert wurde und der Gesellschaft verschiedene Zahlungsaufschübe gewährte, genügt vorliegend jedoch nicht für die Annahme eines fehlenden Verschuldens. Hierzu müsste sich der Beschwerdeführer auf eine relativ kurze Dauer des Beitragsausstandes und auf eine berechtigte Hoffnung auf eine Sanierung der Gesellschaft berufen können. Aus dem in den Akten liegenden Kontoauszug der B_