Aufgrund dessen habe er einen Zahlungsplan erstellt, der unter anderem auch darauf basierte, dass der Beschwerdeführer die B____ GmbH vollständig übernahm und die andere Gesellschafterin C____, bis anhin Geschäftsinhaberin, die Firma verlies. Der auf diese Weise eingesparten Lohn habe dazu genutzt werden sollen, die angelaufenen Schulden bis September 2014 zu begleichen. Die Ausgleichskasse sei stets über die finanzielle Situation informiert gewesen und habe dem Zahlungsplan zugestimmt (vgl. a.a.O.). Schliesslich hätten dann aber nicht vorhergesehene Unterhaltszahlungen im Bereich Fuhrpark dazu geführt, das Unterfangen abzubrechen und Konkurs anzumelden (vgl. a.a.O.).