Es stellt sich lediglich die Frage, ob besondere Umstände vorliegen, die eine Haftung entfallen lassen. 3.7.3. Der Beschwerdeführer stellt sich diesbezüglich auf den Standpunkt, es treffe zwar zu, dass die B____ GmbH im Laufe des Jahres 2013 zunehmend Probleme gehabt habe, die Beiträge an die Ausgleichskasse zu bezahlen. Es sei aber nicht so gewesen, dass die Firma einfach nicht bezahlt habe. Der Treuhänder sei stets in Kontakt mit der Ausgleichskasse und die Ausgleichskasse sei genau im Bilde gewesen, wie es um die B____ GmbH gestanden sei (vgl. Beschwerde, S. 1).