Schliesslich führten jedoch nicht vorhergesehene Zahlungen im Bereich Fuhrpark dazu, dass die B____ GmbH zahlungsunfähig wurde. Mit Entscheid vom 20. August 2014 eröffnete das Zivilgericht Basel-Stadt über die Gesellschaft den Konkurs. Mangels Aktiven wurde das Konkursverfahren mit Entscheid des Zivilgerichts Basel-Stadt vom 13. Januar 2015 eingestellt. c) Die Beschwerdegegnerin wies den Beschwerdeführer mit Schreiben vom 20. Juni 2016 auf die offenen Sozialversicherungsbeiträge hin und setzte ihm eine Frist zur Stellungnahme (vgl. AB 5). In der Folge ging bei der Beschwerdegegnerin keine Stellungnahme des Beschwerdeführers ein.